Koordination der Maßnahmen nach § 2 Abs. 1 BaustellV
Erst-Erstellung des SiGe-Planes
Erstellung einer Baustellenordnung
Vorankündigung für das zuständige Gewerbeaufsichtsamt
Ausarbeiten von sicherheitstechnischen Hinweisen in der Planung zur Ausführung von Gewerken und Gestaltung von Bauteilen sowie für die spätere Nutzung der Anlage
Integration von sicherheitstechnischen Belangen in Ausschreibungstexten
Beratung bei der Erstellung des Bauablaufplanes
Beratung bei der Planung der Notfallorganisation für die Baustelle
Beratung bei der Planung der Baustelleneinrichtung (Sicherheit, Hygiene, Ordnung)
Beratung bei der Erstellung des Brandschutzkonzeptes der Baustelle
Beratung bei der Erstellung eines Umweltschutzkonzeptes der Baustelle
Während der Bauphase
Baustellenbegehungen
Einschreiten bei Gefahr
Einweisung der beteiligten Firmen
Koordinierung der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz
Kontinuierliche Fortschreibung des SiGe-Planes
Mitwirkung bei der Fortschreibung des Bauablaufplanes
Sicherheitstechnische Einweisung der Verantwortlichen der Baufirmen vor der Arbeitsaufnahme in den SiGe-Plan
Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle
Festlegung von Schutzmaßnahmen beim Erkennen von Sicherheitsmängeln
Ansprechpartner für Fragestellungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Dokumentation von festgestellten Sicherheitsmängeln, veranlassten Maßnahmen, Wirksamkeitskontrollen und sonstigen sicherheitsrelevanten Vorgängen
Teilnahme an Baustellenbesprechungen
Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträgern in Fragen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf der Baustelle
Nach Fertigstellung
Zusammenstellung der Unterlagen zum Betrieb des Gebäudes